Elektro-Mobile
Allgemein
Elektro-Mobile fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle. Krankenfahrstühle dürfen überall dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden (§ 24, Abs. 2, StVO), ansonsten auf der Straße. Es besteht keine Helmpflicht.
© by Invacare
Beschreibung
Elektro-Mobile stellen eine Sonderform von Elektro-Rollstühlen für den Außenbereich dar. Man unterscheidet 3- und 4-rädrige Fahrzeuge. Die 4-rädrigen Elektro-Mobile besitzen eine höhere Kippstabilität und werden daher bevorzugt verwendet. Elektro-Mobile werden durch einen sparsamen Elektromotor angetrieben und fahren nahezu geräuschlos, umweltfreundlich und ohne Abgase. Die Lenkung erfolgt manuell und erfordert eine gute Oberkörperstabilität. Elektro-Mobile sind sehr spurstabil und können problemlos auch mit höheren Fahrgeschwindigkeiten betrieben werden (bis 15 km/h) und eignen sich damit auch für weite Strecken und lange Ausflüge.