Kinderorthopädie
Frühförderung
Unser Tipp
Je früher, je besser...
Je früher eine Behinderung erkannt wird, desto eher können durch eine gezielte, frühzeitig einsetzende Behandlung und Hilfe körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen und Schäden vermieden oder gemildert werden. Gerade in den ersten Lebensjahren bestehen dafür besonders gute Chancen.
Frühförderung in Deutschland ist der Oberbegriff für Hilfsangebote verschiedener Art, die in Anspruch genommen werden können, wenn Eltern sich hinsichtlich der Entwicklung ihres Kindes Sorgen machen oder wenn eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder Behinderung des Kindes vorliegt. Viele Eltern stellen hohe Ansprüche an sich selbst. Sie wollen alles für ihr Kind tun, um seine eventuell beeinträchtigte Entwicklung günstig zu beeinflussen.
Frühförderung wendet sich an Eltern, deren Kinder sich im Alter eines Säuglings bis zum Schulalter befinden. Insbesondere will die Frühförderung dann helfen, wenn kleine Kinder hinsichtlich ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen. In den einschlägigen Gesetzestexten (SGB IX) wird von der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder gesprochen.
Die notwendigen Hilfen können nur in fachübergreifender Zusammenarbeit angemessen gestaltet werden. Medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Hilfen sind dabei als unverzichtbare Bestandteile eines ganzheitlichen Hilfekonzepts zu sehen, in das die Familie selbst einbezogen ist. Insgesamt geht es also um Frühförderung mit den Fami- lien. Sie bestimmen den Weg und die auszuwählenden Maßnahmen maßgeblich mit.
Frühförderung strebt an, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben. Dadurch soll das Kind bestmögliche Chancen für die Entfaltung seiner Persönlichkeit bekommen. Es soll optimale Entwicklungschancen für ein selbst bestimmtes Leben und für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe geboten bekommen. Die Frühförderung kann bald nach der Geburt beginnen. Nach der Vollendung des 3. Lebensjahres wird sie hauptsächlich in Kindertagesheimen durchgeführt. In der Regel endet sie mit der Vollendung des 6. Lebensjahres.
Kostenträger für
- ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen ist die Krankenversicherungbzw. bei Bedürftigkeit der Sozialhilfeträger. Die Kostenübernahme erfolgt auf ärztliche Verordnung;
- nicht-medizinische (sozialpädagogische/therapeutische) Behandlung ist der Sozialhilfeträger (Sozialamt). Für einige Maßnahmen gelten bei der Finanzierung allerdings bestimmte Einkommensgrenzen.
- Die Kostenübernahme geschieht auf Antrag der Eltern nach ärztlicher Verordnung.
Aufgaben der Frühförderstellen
Frühförderstellen bieten ein wohnortnahes System medizinischer, pädagogischer, psychologischer und sozialer Hilfen an. Sie sind in ihrem Angebot flexibel und als Anlauf- und Koordinationsstellen offen für alle Familien behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder.
Dieses Angebot wird in Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Diensten auf die individuellen Möglichkeiten des einzelnen Kindes in seiner Familie abgestimmt, damit gemeinsam mit den Eltern ein ihrer Situation gemäßes Gesamtkonzept entstehen kann.
Erhalten Eltern und Kind in der Frühförderstelle Hilfe, so spricht man von ambulanter Frühförderung. Zu der mobilen, aufsuchenden Frühförderung zählen die Mitarbeiter/-innen der Früh förderstellen, aber auch Fachärzte, Kinderärzte, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Motopäden, Heilpädagogen, Psychologen mit Spezialisierung. Medizinische Therapieangebote in der Frühförderung sind etwa Maßnahmen im Rahmen der Physiotherapie (Krankengymnastik), Ergotherapie (Beschäftigungstherapie), Mototherapie und Logopädie.
Besondere Leistungen von Frühförderstellen sind professionelle Eltern-Kind-Kurse oder Eltern-Kind-Wochenenden als Ergänzung zur Hausfrühförderung. Eltern-Kind-Kurse setzen auf den Dialog zwischen Familien und Fachleuten im Rahmen von bis zu zweiwöchigen Kursen.
Zusammengefasst geht es bei den Aufgaben der Frühförder stellen darum,
- Behinderungen, Schädigungen, Defizite, Verzögerungen, Störungen und Auffälligkeiten bei Kindern möglichst früh zu erkennen;
- diese Kinder entsprechend zu fördern und zu therapieren;
- die Eltern der betroffenen Kinder zu beraten, zu unter stützen und zu begleiten;
- notwendige Kontakte und weitere Hilfen zu vermitteln.
Wo befinden sich die Anlaufstellen?
Die Frühförderstellen sind entweder in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege (z.B. Diakonisches Werk, Caritas, DPWV) bzw. als rechtlich selbstständige Einrichtungen tätig. Auch die Kommunen bieten entsprechende Angebote. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem ortsansässigen Sozialamt über das Angebot in Ihrer Nähe.